LSG Berlin-Brandenburg: Corona-Infektion ist kein Arbeitsunfall

War es die Kollegin im Besprechungszimmer oder doch der Verkäufer in der Bäckerei? Eine Ansteckung mit dem Coronavirus ist schwer rekonstruierbar. Um als Arbeitsunfall zu gelten, muss die Infektion am Arbeitsplatz sicher nachgewiesen sein.

Weiterlesen

Weitere Themen

Hessische Staatsanwaltschaften beklagen sich über zu hohe Belastung. Es fehle

Weiterlesen »

Mit einem Sparplan auf den MSCI-World-Index lässt sich kinderleicht in

Weiterlesen »

Ballspielen mit Freunden auf eigene Gefahr! Diesem Motto folgt das

Weiterlesen »