Anlässlich der Wiesnzeit kramt das AG München ein altes, aber offenbar noch immer relevantes Urteil hervor: Taxifahrer müssen anhalten, wenn betrunkenen Fahrgästen übel wird. Tun sie es nicht, haften sie anteilig für verschmutzte Sitze.

2024 sei »in Teilen eine Zumutung für unsere Kunden« gewesen,


