Anlässlich der Wiesnzeit kramt das AG München ein altes, aber offenbar noch immer relevantes Urteil hervor: Taxifahrer müssen anhalten, wenn betrunkenen Fahrgästen übel wird. Tun sie es nicht, haften sie anteilig für verschmutzte Sitze.

Bis zuletzt hatten Union, SPD, FDP und Grüne miteinander gerungen,