Anlässlich der Wiesnzeit kramt das AG München ein altes, aber offenbar noch immer relevantes Urteil hervor: Taxifahrer müssen anhalten, wenn betrunkenen Fahrgästen übel wird. Tun sie es nicht, haften sie anteilig für verschmutzte Sitze.

Der Rechtsausschuss im Bundestag hat gegen eine Abstimmung über die