Bereits 2016 hatte das BVerfG Teile des BKA-Gesetzes beanstandet. Jetzt sieht es erneut Änderungsbedarf. Die heimliche Überwachung auch von Kontaktpersonen von Verdächtigen verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Der Mietrechtssenat des BGH entschied, dass der Berliner Senat die


