Greift die Amtshaftung bei sexuellem Missbrauch durch Kirchenbedienstete? Ja, hatte das LG Köln bereits entschieden. Dass das auch im Fall von ehrenamtlich Tätigen gelte, hat es jetzt in einem Hinweisbeschluss durchscheinen lassen.

Wen die EU-Kommission als „sehr große Online-Plattform“ einstuft, trägt nach


