In der Energiekrise unterschieden Grundversorger teils zwischen Bestands- und Neukunden. Zu Unrecht, befand das Kammergericht. Auch krisenbedingt erhöhte Beschaffungspreise rechtfertigen nicht zwei Preise für die gleiche Leistung.

Neun Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals bei VW steht