In der Energiekrise unterschieden Grundversorger teils zwischen Bestands- und Neukunden. Zu Unrecht, befand das Kammergericht. Auch krisenbedingt erhöhte Beschaffungspreise rechtfertigen nicht zwei Preise für die gleiche Leistung.

Aufatmen beim VfL Bochum: Nach einem Feuerzeugwurf auf seinen Torhüter