Leseempfehlungen in Bibliotheken sind keine Seltenheit. Doch was gilt für eine Warnung? Ein Autor klagte gegen einen kritischen Einordnungshinweis und sieht das staatliche Neutralitätsprinzip als verletzt an. Jetzt entschied das VG Münster.

Ein neues Haus, ein frischer Start – und Bürgergeld dazu?