Die DSGVO bietet keine Rechtsgrundlage für einen Unterlassungsanspruch, wenn der Betroffene nicht auch die Löschung der Daten verlangt. Das hat der EuGH im Fall der Quirin-Bank entschieden.

Langsame Handwerker, nutzlose Komponenten, überdimensionierte Geräte: Die Installation einer Wärmepumpe


