Die süßen Minischweine müssen weg bleiben. Ihre Haltung in einem allgemeinen Wohngebiet ist bauplanungsrechtlich unzulässig, wie das OVG Koblenz bestätigte.

Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung regelt den Zugang zum Schöffenamt strenger.

Die süßen Minischweine müssen weg bleiben. Ihre Haltung in einem allgemeinen Wohngebiet ist bauplanungsrechtlich unzulässig, wie das OVG Koblenz bestätigte.

Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung regelt den Zugang zum Schöffenamt strenger.

Werden Geldautomaten gesprengt, um das darin befindliche Bargeld zu entwenden,

Gegen den Ex-AfD-Europapolitiker Nicolaus Fest darf wegen seiner Äußerungen über