Durfte Booking.com es Hotels untersagen, ihre Zimmer für niedrigere Preise anzubieten als das Buchungsportal es tat? Nein, sagt der EuGH und gibt damit eine klare Einordnung zu sogenannten „Bestpreisklauseln“.
Immer mehr Haushalte müssen mehr als 40 Prozent ihres Einkommens