Durfte Booking.com es Hotels untersagen, ihre Zimmer für niedrigere Preise anzubieten als das Buchungsportal es tat? Nein, sagt der EuGH und gibt damit eine klare Einordnung zu sogenannten „Bestpreisklauseln“.

Um Russland im Ukrainekrieg an den Verhandlungstisch zu holen, will


