<p>Ab 1. Oktober beginnt eine neue Phase beim Roll-out der elektronischen Patientenakte (ePA): Ärzt:innen, Apotheken und Krankenhäuser sind verpflichtet, aktuelle Behandlungsdaten einzutragen. Patient:innen müssen allerdings die Kontrolle über ihre Daten behalten.</p>

Für sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 Abs. 1


