BVerwG zur Eheschließung nach der Flucht: Zwei Jobs verkürzen nicht die Trennungszeit bei Nachfluchtehen

Der Familiennachzug zum subsidiär schutzberechtigten Ehemann ist grundsätzlich erst nach vier Jahren der Trennung möglich. Dass der Ehemann gute Sprachkenntnisse, zwei Jobs und eine Wohnung hat, ändert daran nichts, so das BVerwG.

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