Italien ist überfordert mit der Anzahl an Flüchtlingen. Eine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation bietet sich dort aber nicht, so das BVerwG. Asylanträge könnten hierzulande daher grundsätzlich als unzulässig abgelehnt werden.

Darf ein öffentlich-rechtlicher Fernsehsender die Wahlergebnisse kleinerer Parteien unter „Andere“