Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Oftmals werden Hotels mit ihrer Nähe zum Strand beworben. Was

Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Oftmals werden Hotels mit ihrer Nähe zum Strand beworben. Was

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