BVerfG zu Maja T. und dem Budapest-Komplex: Auslieferung nach Ungarn war rechtswidrig

Die Auslieferung der non-binären Person Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig. Das hat das BVerfG auf ihre Verfassungsbeschwerde hin entschieden. Sie war in einer Nacht-und-Nebel-Aktion über Österreich nach Ungarn überstellt worden.

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