Die Auslieferung der non-binären Person Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig. Das hat das BVerfG auf ihre Verfassungsbeschwerde hin entschieden. Sie war in einer Nacht-und-Nebel-Aktion über Österreich nach Ungarn überstellt worden.

Gegen Zahlungen und Investitionen können sich Nicht-EU-Ausländer auf Malta einen


