BVerfG zu Maja T. und dem Budapest-Komplex: Auslieferung nach Ungarn war rechtswidrig

Die Auslieferung der non-binären Person Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig. Das hat das BVerfG auf ihre Verfassungsbeschwerde hin entschieden. Sie war in einer Nacht-und-Nebel-Aktion über Österreich nach Ungarn überstellt worden.

Read More

Weitere Themen

<p>Wegen aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzulässiger Preiserhöhungen für

Weiterlesen »

Der Schuldspruch 2020 galt als #MeToo-Meilenstein – bis er vor

Weiterlesen »