BVerfG hebt BGH-Beschluss im Tattoostudio-Fall auf: Vermögensschaden muss konkret beziffert werden

Ein Streit um Anteile an einem Tattoostudio eskaliert in einer blutigen Auseinandersetzung. Für eine Verurteilung wegen eines Erpressungsdelikts braucht es aber konkrete Feststellungen zum Vermögensschaden, stellte das BVerfG nun klar.

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