Das OLG Karlsruhe hielt eine Berufung für unzulässig, weil die Begründung so fehlerhaft sei, dass sie unmöglich von einem Juristen mit zwei Examen, geschweige denn von einem Anwalt stammen könne. Verhandeln muss es trotzdem, so der BGH.

Neue Regelungen für Indexmieten, Kurzzeitmietverträge und möblierten Wohnraum: Die Bundesjustizministerin


