Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit: Oberlandesgericht muss trotz sehr schwacher Berufungsbegründung verhandeln

Das OLG Karlsruhe hielt eine Berufung für unzulässig, weil die Begründung so fehlerhaft sei, dass sie unmöglich von einem Juristen mit zwei Examen, geschweige denn von einem Anwalt stammen könne. Verhandeln muss es trotzdem, so der BGH.

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