Ein LG verhandelt über einen Verkehrsunfall, es lässt dabei den bestellten Sachverständigen sein Gutachten selbst protokollieren. Das stellt einen Verfahrensfehler dar, entschied nun das OLG Hamm, und verwies die Sache zurück ans LG.

In Karlsruhe weht mal wieder ein frischer Wind: Das Bundesjustizministerium


