Die Mieten steigen, auch für Zweitwohnungsinhaber wird es immer teurer. Der BFH entlastet sie nun etwas: Kosten für einen Garagenstellplatz zählen nicht zur monatlichen Werbungskostengrenze in Höhe von 1.000 Euro.

Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt: Ein Influencer schoss an


