BFH zur Zweitwohnung: Stellplatz ist keine Unterkunft und damit zusätzlich absetzbar

Die Mieten steigen, auch für Zweitwohnungsinhaber wird es immer teurer. Der BFH entlastet sie nun etwas: Kosten für einen Garagenstellplatz zählen nicht zur monatlichen Werbungskostengrenze in Höhe von 1.000 Euro.

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