Wer wegen besserer Homeoffice-Möglichkeiten in eine größere Wohnung wechselt, kann die Kosten dafür nicht steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof entschied gegen eine Familie, die während der Pandemie umzog.

Die Staatsanwaltschaften ermitteln seit geraumer Zeit gegen den einstigen Milliardär.