Ein Youtuber hat mittels KI die bekannte Stimme des Synchronsprechers Manfred Lehmann nachgeahmt und für seine Videos genutzt – ohne dessen Einwilligung. Dafür muss er Lehmann nun ein fiktives Honorar zahlen, entschied das LG Berlin II.

Im Verfahren gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft


