Ein Youtuber hat mittels KI die bekannte Stimme des Synchronsprechers Manfred Lehmann nachgeahmt und für seine Videos genutzt – ohne dessen Einwilligung. Dafür muss er Lehmann nun ein fiktives Honorar zahlen, entschied das LG Berlin II.

Eine Felge, die bei Ebay als „neu, aus Demontage“ verkauft


