Wer auf einem vereisten Gehweg stürzt, hat nun bessere Karten, Schadensersatz geltend zu machen. Die Anforderungen daran, wann eine allgemeine Glätte anzunehmen ist, bei der gestreut werden muss, dürften nicht überspannt werden, so der BGH.

Privatversicherte kommen schnell dran, Kassenpatienten warten oft monatelang. Eine SPIEGEL-Analyse


