BMJV reagiert auf BGH-Entscheidung: Strafschärfung für K.O.-Tropfen kommt

Wer K.O.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, muss künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem BMJV vor. Kritik der Anwaltsverbände ist vorprogrammiert.

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