Wer K.O.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, muss künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem BMJV vor. Kritik der Anwaltsverbände ist vorprogrammiert.

Wer vor Jahren in Gold investiert hat, kann hohe Gewinne


