Als die Polizei bei einer Verkehrskontrolle ihre Bodycams aktiviert, zeichnet auch die Autofahrerin das Geschehen mit ihrem Handy auf. Prompt folgt die Beschlagnahme. Ob das rechtens war, wagt das Bundesverfassungsgericht zu bezweifeln.

Nach dem Rückzug der SPD-Kandidatin, folgen die gegenseitigen Schuldzuweisungen unter


