BGH zur Hinweispflicht bei aussichtsloser Berufung: Berufungsgericht machte zu kurzen Prozess

Hält ein Gericht die Berufung für aussichtslos, darf es diese sofort zurückzuweisen, wenn es zuvor auf diese Absicht hinweist. Bevor die Rechtsmittelbegründung eingegangen ist, geht das aber nicht, rügt der BGH ein voreiliges OLG.

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