Ein Anwalt kann per Klausel Stundenhonorare vereinbaren, ohne dass Gesamtzeit und -vergütung vorab geschätzt werden. Auch Zwischenstände braucht es nicht, das hat nun der BGH entschieden. Der EuGH hatte kürzlich mehr Transparenz gefordert.

Ob Weihnachtsgruß oder Behördenpost: Viele Deutsche verschicken laut einer Umfrage