EuGH zu EU-Sanktionen: Bargeldverbot für Russland gilt auch für Brust-OPs

Bei Reisen nach Russland darf aufgrund der Sanktionen nur Bargeld in Höhe der Reise- und Aufenthaltskosten mitgeführt werden. Die Kosten einer medizinischen Behandlung sind davon nicht umfasst, so der EuGH.

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