BGH zu Härtefall nach Eigenbedarfskündigung: Gesundheitszustand muss nicht zwingend mit ärztlichem Attest belegt werden

Ein Mieter mit psychischen Beschwerden muss diese nicht mit einem fachärztlichen Attest belegen. Die Beurteilung seines Psychoanalytikers genügt, um einen Härtefall gegen die Eigenbedarfskündigung zu begründen, stellt der BGH klar.

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