Eine AfD-Mitgliedschaft schließt zulässigen Waffenbesitz nicht aus – noch nicht aus. Das OVG Münster begründete seine Entscheidung damit, dass die AfD zum Entscheidungszeitpunkt ein bloßer verfassungsrechtlicher Verdachtsfall war.

Der Konsum gilt als wichtige Stütze der deutschen Konjunktur, doch


