Mitarbeiterinnen einer Zulassungsstelle sollen bei der Erteilung von Zulassungen tatsächlich nicht durchgeführte Erstzulassungen angegeben haben. Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt sei das aber nicht, so der BGH.

Monatelang mussten Verbraucher historisch hohe Preise für Butter zahlen. Nun