Der Generalbundesanwalt hatte Anklage gegen drei Männer der Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout 51“ erhoben. Die hat das OLG Jena nun grundsätzlich zugelassen. Wann und wo verhandelt wird, ist aber noch offen. Das wird der BGH entscheiden.

Mehrere Wohnungseigentümerinnen haben einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft vor Gericht erfolgreich