Patrick Hewer

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Anklage zugelassen, GBA legt Beschwerde ein: Ist „Knockout 51“ eine terroristische oder kriminelle Vereinigung?

Der Generalbundesanwalt hatte Anklage gegen drei Männer der Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout 51“ erhoben. Die hat das OLG Jena nun grundsätzlich zugelassen. Wann und wo verhandelt wird, ist aber noch offen. Das wird der BGH entscheiden.

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