Nach der Messerattacke in Aschaffenburg ist die Staatsanwaltschaft von der Schuldunfähigkeit des Verdächtigen überzeugt. Das kann zu einer zeitlich unbegrenzten Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen Abteilung führen.

Vor 20 Jahren entschied der BGH, dass Kunden mit Prämiensparverträgen