Ehebruch innerhalb eines Battalions – das ist bei der Bundeswehr keine Privatsache. Das BVerwG bestätigte deshalb die Sanktionierung eines Hauptfeldwebels, der mit der Ehefrau eines Mannschaftssoldaten geschlafen hatte.

Die DSGVO bietet keine Rechtsgrundlage für einen Unterlassungsanspruch, wenn der


