Erst ein Streit mit den Chefs, dann eine Raserfahrt durch Darmstadt: Zunächst klagte die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes an, ließ das aber fallen. Das LG verurteilte den Raser nun wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

Der Bund trägt die Hauptlast der Kosten für den Nahverkehr,


