Freiwillige Beiträge zählen bei der Grundrente nicht, nur Pflichtbeitragszeiten werden berücksichtigt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden und die Klage eines Rentners abgewiesen. Die Ungleichbehandlung sei rechtlich zulässig.
<p>Zum Supermarkt, zum Arzt oder zu einem Besuch bei der