Bei einer Entrümpelung entdeckten Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens über 600.000 Euro Bargeld in einer Wohnung. Der Inhaberin des Unternehmens steht aber weder ein Teilbetrag davon noch Finderlohn zu, so das Landgericht Köln.

Landwirtschaft, Prostitution, Pflege oder Bau: In all diesen Branchen arbeiten