Verdachtsfall reicht nicht: AfD-Mitgliedschaft genügt (noch) nicht für Waffenverbot

Eine AfD-Mitgliedschaft schließt zulässigen Waffenbesitz nicht aus – noch nicht aus. Das OVG Münster begründete seine Entscheidung damit, dass die AfD zum Entscheidungszeitpunkt ein bloßer verfassungsrechtlicher Verdachtsfall war. 

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