1932 hat eine jüdische Familie Geld angelegt – und es während der Nazi-Herrschaft wohl nie zurückerhalten. Der Erbe verlangte Auskunft über das Konto und die Auszahlung des Guthabens. Etwaige Ansprüche sind aber verjährt, so das OLG Hamm.

Französische Daten als Beweis in deutschen Strafverfahren: Ist das erlaubt?