BVerfG bestätigt den BGH: Kein Beweisverwertungsverbot für Encrochat-Daten

Französische Daten als Beweis in deutschen Strafverfahren: Ist das erlaubt? Eine der wichtigsten Fragen im Strafrecht der vergangenen Jahre hat das BVerfG geklärt, die Verwertung von Encrochat-Nachrichten ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

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