Wer wegen besserer Homeoffice-Möglichkeiten in eine größere Wohnung wechselt, kann die Kosten dafür nicht steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof entschied gegen eine Familie, die während der Pandemie umzog.
<p>Statement von vzbv-Geschäftsbereichsleiterin Jutta Gurkmann zum Ende des Bundeskartellamt-Verfahrens, an