Mann überfährt Betonfuß eines mobilen Verkehrsschildes: Stadt haftet nicht für Schäden am Pkw

Mit seinem Pkw überfuhr ein Mann den Betonfuß eines mobilen Halteverbotsschildes, den mutmaßlich Dritte auf die Fahrbahn gelegt hatten. Haftet die Stadt für die Schäden am Pkw? Nein, so das LG Hanau.

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