Das OVG in NRW hat es nun besiegelt: BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht musste nicht zur populären ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden.

Bürokratie und Amtsstuben-Flair kommen bei den Bürgern nicht nur nicht
Das OVG in NRW hat es nun besiegelt: BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht musste nicht zur populären ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden.
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