Das OVG in NRW hat es nun besiegelt: BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht musste nicht zur populären ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden.

Der BGH hat sich mit den Klagen von Facebook-Nutzern im
Das OVG in NRW hat es nun besiegelt: BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht musste nicht zur populären ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden.
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Die Inflationsrate ist so niedrig wie seit dreieinhalb Jahren nicht,
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