Bonn: Automatenkiosk darf auch sonntags öffnen und fällt nicht unter das Ladenöffnungsgesetz

Ein nur aus Automaten bestehender Kiosk in Bonn darf vorläufig auch an Sonn- und Feiertagen aufhaben. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, dass der Laden nicht unter das Ladenöffnungsgesetz von NRW fällt.

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