BGH zu russischem Angriffskrieg auf Ukraine: Kriegsdienstverweigerung schützt nicht vor Auslieferung

Das Kriegsdienstverweigerungsrecht gilt nicht ausnahmslos, so der BGH. Was für Deutsche eher theoretisch klingen mag, könnte für einen Ukrainer nun harte Konsequenzen haben.

Weiterlesen

Weitere Themen

Zu kurz, zu lang, zu wackelig: Beim Kauf eines Kinderhochstuhls

Weiterlesen »

Wichtige Klarstellung des BGH: Wer jemandem mit einer Pipette heimlich

Weiterlesen »

Hänge-WC, Handtuchheizkörper und kleine Balkone sind auch in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig.

Weiterlesen »