VG Köln verneint Einladung in TV-Wahlsendung: Sahra Wagenknecht nicht in der ARD-„Wahlarena“

Das VG Köln hat entschieden, dass BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht nicht zur ARD-„Wahlarena“ zur Bundestagswahl 2025 eingeladen werden musste. Das spezielle Format dürfe der Sender auf aussichtsreiche Kanzlerkandidaten beschränken.

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