Schutzberechtigte dürfen dazu verpflichtet werden, an Integrationskursen teilzunehmen und Abschlussprüfungen zu absolvieren. Bei Nichtbestehen darf es aber keine pauschalen Bußgelder geben, so der EuGH in einem Fall aus den Niederlanden.
<p>Der vzbv appelliert gemeinsam mit Verbraucherzentralen und -verbänden an die