Keine Arbeit mit Minderjährigen und auch kein Nutzen für die Erstellung von Lehrplänen: Das VG findet, dass das Anbieten von Cocktailkursen keinen Mehrwert für die Arbeit als Lehrer bringt. Entsprechend gibt es auch keine höhere Besoldung.

Auch Jahrzehnte später kämpfen DDR-Opfer um Rehabilitierung. Das BVerfG stellte