Die Verwertung von EncroChat-Daten für Drogendelikte ist laut BGH auch nach Einführung des Cannabis-Gesetzes möglich. Es komme auf die Rechtslage bei Datenanforderung an. Damit ist die umstrittene Rechtslage nun höchstrichterlich geklärt.
Der Generalbundesanwalt hatte Anklage gegen drei Männer der Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout