EGMR verurteilt Frankreich: Fehlender Sex ist kein Scheidungsgrund

Verletzt eine Frau ihre ehelichen Pflichten, weil sie über viele Jahre nicht mit ihrem Mann schläft? Französische Gerichte sahen das so. Der EGMR stellt jetzt klar: Die Zustimmung zur Eheschließung impliziert nicht die Zustimmung zum Sex.

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