Verletzt eine Frau ihre ehelichen Pflichten, weil sie über viele Jahre nicht mit ihrem Mann schläft? Französische Gerichte sahen das so. Der EGMR stellt jetzt klar: Die Zustimmung zur Eheschließung impliziert nicht die Zustimmung zum Sex.

Immer wieder werden Wohnungen und Häuser in Deutschland vor Gericht