Wer adoptiert wird muss grundsätzlich seinen Namen ändern. Mit der Frage, ob das auch für volljährige Personen gilt und ob es nicht in besonderen Fällen Ausnahmen geben muss, beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht.
Eltern von schulpflichtigen Kindern müssen grundsätzlich die Masernimpfung ihres Kindes