Er wollte Aufmerksamkeit für seine Verfassungsbeschwerde – deshalb warf ein Mann einen Stein auf das BVerfG. Gleich einen Tag später verurteilt das AG Karlsruhe ihn dafür. In Berlin fiel der Mann mit ähnlichen Taten auf.
Das Mordmerkmal der Heimtücke ist umstritten und kompliziert. Der BGH